Tabaksteuer bei Zigarren – Wie hoch ist sie in Deutschland und wie wird sie berechnet?
Wie auch für alle anderen Tabaksorten wird eine Tabaksteuer für Zigarren erhoben. Dabei richtet sich die Tabaksteuer in Deutschland vor allem nach deutschem Tabaksteuergesetz sowie EU-Rahmenrichtlinien. Wir zeigen Ihnen, wo die Mindeststeuer derzeit steht und wie sich der Steuersatz herleitet.
Aktuelle Steuersätze (für Tabaksteuer in Deutschland)
Grundlage für die Errechnung der Tabaksteuer bildet in Deutschland (wie auch in allen EU-Ländern) die Menge bzw. beim Feinschnitt sowie Pfeifentabak das Gewicht kombiniert mit dem Kleinverkaufspreis (KVP). Beim KVP handelt es sich um den Preis, den Kunden im Einzelhandel zahlen. Die Tabaksteuer wird als Prozentsatz auf den KVP berechnet, wobei sich der Steuersatz nach Art des Tabaks richtet.
Das sind die derzeit in Deutschland geltenden Steuersätze und die sich daraus ergebende Mindeststeuer:
Art des Tabaks | Steuersatz | Mindeststeuer |
Zigaretten | 11 Cent pro Stück plus 19,84 % des KVP | 22,89 Cent pro Stück minus der USt des KVP |
Feinschnitt | 54,39 Euro pro kg plus 17 % des KVP | 111,78 Euro pro kg minus der USt des KVP |
Zigarren und Zigarillos | 1,4 Cent pro Stück plus 1,47 % des KVP | 7,5 Cent pro Stück minus der USt des KVP |
Pfeifentabak | 15,66 Euro pro kg plus 13,13 % des KVP | 26 Euro pro kg |
USt = Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Quelle: Wikipedia
Den Rahmen für die Steuersätze in Deutschland und europaweit schafft die Richtlinie 2011/64/EU, an der sich die Tabaksteuer sowie das deutsche Tabaksteuergesetz orientieren. Ziel dieser Richtlinie ist es, einheitliche Regelungen und in etwa gleiche Preise bei der Tabakbesteuerung innerhalb der EU zu gewährleisten – dementsprechend sind Tabakprodukte in Europa steuerlich ähnlich strukturiert.
Rechenbeispiel für eine Zigarre
Der Verkaufspreis einer Zigarre setzt sich folgendermaßen zusammen:
- der spezifischen Verbrauchssteuer (1,4 Cent pro Stück),
- der sogenannten ad valorem-Verbrauchssteuer (1,47 % des KVP) und
- der Mehrwertsteuer von 19 %.
Wenn wir sagen, der KVP der Zigarre soll 10,00 Euro betragen, setzt sich der Steuersatz folgendermaßen zusammen:
Preis ohne Steuern: 8,289 Euro
- Verbrauchssteuer – spezifisch: 1,4 Cent pro Stück macht bei einer Zigarre 0,014 Euro
- Verbrauchssteuer – ad valorem: 1,47 % des KVP macht bei einer Zigarre 0,122 Euro
Gesamtverbrauchssteuern: 0,136 Euro (0,014 Euro + 0,122 Euro)
= Preis (ohne USt): 8,425 Euro
- 19 % USt: 1,575 Euro
= Verkaufspreis: 10,00 Euro
Rechenbeispiel für eine Dose Pfeifentabak
Der Verkaufspreis einer Dose Pfeifentabak (100g) setzt sich folgendermaßen zusammen:
- der spezifischen Verbrauchssteuer (15,66 Euro pro kg),
- der ad valorem-Verbrauchssteuer (13,13 % des KVP) und
- der Mehrwertsteuer von 19 %.
Wenn wir sagen, der KVP der Tabakdose (100g) soll 10,00 Euro betragen, setzt sich der Steuersatz folgendermaßen zusammen:
Preis ohne Steuern: 6,383 Euro
- Verbrauchssteuer – spezifisch: 15,66 Euro pro kg macht bei einer Dose Pfeifentabak (100g) 1,566 Euro
- Verbrauchssteuer – ad valorem: 13,13 % des KVP macht bei einer Dose Pfeifentabak (100g) 0,838 Euro
Gesamtverbrauchssteuern: 2,404 Euro (1,566 Euro + 0,838 Euro)
= Preis (ohne USt): 8,787 Euro
- 19 % USt: 1,213 Euro
= Verkaufspreis: 10,00 Euro
Besteuerung von Zigarren im Ausland
Die Besteuerung für Tabakprodukte aller EU-Mitgliedsstaaten ist harmonisiert, das heißt, sie fällt in etwa gleich aus. Die Besteuerung in Österreich für Zigarren gleicht also etwa der deutschen.
In der Schweiz variieren die Besteuerungen für einzelne Tabakarten. Im Vergleich zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine Mehrwertsteuer auf Tabakprodukte, aber eine ähnliche Verbrauchssteuer, die nach einem festen sowie einem wertmäßigen Anteil berechnet wird. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, errechnet sich die Mindeststeuer aus einer bundesweiten (Federal Excise Tax) sowie einer regionalen Besteuerung.
Tipps zum Sparen beim Kauf von Zigarren
Zwar existieren in Nicht-EU-Ländern andere Besteuerungen, und Zigarren können wesentlich günstiger erhältlich sein, dennoch müssen Einfuhrzollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bei der Bestellung berücksichtigt werden. Zudem ist von erhöhten Versandgebühren auszugehen.
Wissenswert: Bei der Einfuhr von Zigarrentabak und Pfeifentabak aus dem Ausland bemängelt der Zoll des Öfteren nicht-korrekte oder fehlende Warnhinweise an den Verpackungen. In diesen Fällen kann eine Einfuhr komplett verweigert werden.
Möchten Sie beim Zigarrenkauf sparen, lohnt es sich oft, ab einem Mindestbestellwert inländisch zu bestellen und somit die Versandkosten einzusparen. Auch ist der Kauf von Zigarren im Bundle statt in Kisten günstiger, da somit Material eingespart wird. Prinzipiell unterliegen Zigarren in Deutschland jedoch einer Preisbindung, konkrete Rabattaktionen werden demnach schwer zu finden sein.
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen in diesem Artikel keinem rechtlichen Rat entsprechen.