Havanna und Kuba – geschützte Begriffe?
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, was es mit der Abkürzung H. auf sich hat, wie sie etwa bei der San Lotana Oval H. zu lesen ist.
Der Hintergrund ist einfach: Begriffe wie „Havanna“ oder „Havana“ sowie „Cuba“ oder „Kuba“ sind als geographische Herkunftsbezeichnungen markenrechtlich geschützt. Sie dürfen nur in Zusammenhang mit kubanischen Erzeugnissen verwendet werden.
Nun gibt es zahlreiche Zigarren, deren Tabake zwar ihren Ursprung auf der Karibikinsel haben, seit der Revolution jedoch in anderen Ländern angebaut werden. Bei ihnen ist es nicht gestattet, sie mit Eigenschaften zu bewerben, die auf Kuba verweisen. Dazu zählen u.a. auch die Begriffe „kubanisches Saatgut“ sowie die Varianten „Cuban Seed“ oder „Piloto Cubano“. Sie sind für Zigarren, die nicht aus dem Land stammen, tabu.
Das Landgericht München gab damit einer Klage des Generalvertriebs Habano S.A. statt. In der Urteilsbegründung wurde die besondere Qualität kubanischer Zigarren hervorgehoben. Sie liegt dem Gericht zufolge sowohl an den Eigenschaften des auf Kuba angebauten Tabaks sowie an den speziellen Herstellungsmethoden vor Ort.
Habanos S.A. begrüßt das Urteil. Das Unternehmen verweist darauf, dass ein Tabak nicht ausschließlich durch das Saatgut bestimmt wird, sondern dass er unterschiedliche Eigenschaften entwickeln kann, etwa indem er sich an Klimabedingungen und Bodenbeschaffenheiten anpasst.
Über Markenrecht lässt sich streiten, nicht aber über Geschmack. Wir wissen eine gute Kubanerin ebenso zu schätzen, wie wir regelmäßig unsere Freude an Zigarren aus anderen Ländern haben.
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